Zollbestimmungen des Potenzmittels Viagra, 121doc



Zoll-Regeln für das Potenzmittel Viagra.
Viagra ist ein Arzneimittel, das verschreibungspflichtig ist. Den peinlichen Besuch beim Arzt für ein Rezept, wollen sich viele Patienten jedoch sparen. Infolge bestellen viele Betroffene das Präparat online und müssen sich mit den entsprechenden zollrechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen.
Das Angebot an Potenzmitteln wie Viagra (Sildenafil) im Online-Versandhandel ist immens. Trotz Warnungen zur Vorsicht bei der Medikamenten-Bestellung im Internet und verschiedener Zoll-Bemühungen, ist die Zahl der illegalen Arzneimittel-Importe enorm gestiegen, allen voran Viagra. Der Patient erhält bei Fälschungen Produkte in schlechter Qualität, mit falscher Dosierung oder bedenklichen Inhaltsstoffen.
Die Einfuhr von Viagra und rezeptpflichtiger Medikamente.
Die Einfuhr von Viagra unterliegt dem Arzneimittelgesetz (AMG). Weitere Regelungen über die Herstellung, Zulassung und das Inverkehrbringen nach Deutschland, Österreich und der Schweiz sind beim Import einzuhalten.
Hinsichtlich der Einfuhr aus den unterschiedlichen Ländern gelten strenge Vorschriften, die zu beachten sind. Bei Bestellungen aus dem europäischen Ausland, wie Großbritannien oder Holland, ist nicht mit Zollproblemen zu rechnen. Bei Lieferungen, die aus Drittländern kommen, kann der Zoll die Bestellung abfangen. Ein Sitz des Lieferanten in der EU ist nicht ausreichend, entscheidend ist, dass ein Hinweis ersichtlich ist, der die Waren-Herkunft aus der EU bestätigt.
Online-Kliniken: eine sichere Alternative zum Arztbesuch.
Eine sichere Möglichkeit bieten Online-Kliniken, die nur Potenzmittel aus registrierten Apotheken der Niederlande und Englands verschicken und zwar erst nach der Ausstellung eine Online-Rezeptes. Der Preis kann bei Online Kliniken höher ausfallen, garantiert dem Patienten allerdings Sicherheit.
Das Bundeskriminalamt warnt vor illegalen Online-Apotheken.
Um die strengen Zollreglungen zu umgehen, werden die Präparate von einigen Anbietern illegal in die DACH-Staaten importiert. Allein in der Schweiz wurden im Jahr 2014 knapp 1900 verdächtige Sendungen vom Zoll konfisziert. Das bedeutet eine Zunahme von gut sechzig Prozent zum Vorjahr und eine Verdreifachung seit dem Jahr 2008. Nach Schätzung der Swissmedic (Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte)) liegt die Schätzung für illegale Medikamenten-Sendungen bei über 50.000 allein für die Schweiz.
Diese Arzneien bergen enorme Risiken durch schwerwiegende Qualitätsmängel. Vor allem bei rein pflanzlichen Produkten aus Asien ist besondere Vorsicht angesagt. Anfang Juli 2015 gelang dem Zoll am Frankfurter Flughafen ein großer Erfolg. Die bisher größte Menge an gefälschten Potenzmittel weltweit wurde sichergestellt.
Diese enthielten falsche Wirkstoffe gegenüber den Original Medikamenten und bergen damit ein Gesundheitsrisiko. Im November 2014 wurden bereits Viagra-Nachahmungen im Wert von 6,6 Mio. Euro beschlagnahmt, die Sendung kam aus Indien.
Wer privat Viagra oder andere Potenzmittel im Internet bestellt, sollte auf die Einhaltung der Zollvorschriften achten. In manchen Fällen werden für die Ordnungswidrigkeit 35,– Euro verlangt, andere Patienten wiederum erhalten Schreiben von Rechtsanwälten wegen illegaler Einfuhr von Medikamenten, welche das Schutzrecht bzw. bestehende Potenzmitte-Patente verletzen.
In solchen Fällen erhöht sich die Strafe und kann einige hundert Euro betragen. Oftmals erfolgt die Bestellung in den USA oder vermeintlich seriösen Ländern, geliefert wird jedoch aus Indien, wo die meisten illegalen Pillen hergestellt werden.
Zollbestimmungen in Deutschland, Österreich und Schweiz.
Einfuhr nach Deutschland.
Rezeptpflichtige Potenzmittel dürfen nur nach Deutschland eingeführt werden, wenn sie nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen und registriert sind oder über eine Genehmigung nach der EG-Verordnung verfügen. Nicht zugelassene Mittel dürfen nicht nach Deutschland verbracht werden. Für den Versandhandel rezeptpflichtiger Arzneimittel sind Island, Schweden, Tschechien und Großbritannien als Versender zugelassen. Wer die Medikamente selbst von einer Reise einführt, darf nur die Menge für einen Drei-Monats-Bedarf einführen. Der Import ist abgabenfrei und es sind keine Zollformalitäten erforderlich. Bei der Einfuhr aus Drittstaaten ist immer das Rezept vorzulegen. Bei einem Warenwert von über 1000 Euro ist eine Zollinhaltserklärung auszufüllen, die Einfuhr von gefälschten Arzneimitteln ist generell verboten.
Einfuhr nach Österreich.
Trotz einiger Gegenstimmen und teils großen Widerspruchs, ist laut dem Österreichischen Arzneimittelgesetz § 59 Abs. 9: ” Die Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung oder durch Versandhandel (. ) verboten .”
Ob bzgl. des Kaufs bei einer Online Apotheke im Österreichischen Inland oder per Export durch ausländische Vertreiber – Wer rezeptpflichtige Medikamente über Online Kliniken oder Internet Apotheken erwirbt, macht sich strafbar. Die Einfuhr und Ausfuhr medizinischer Präparate ist ausschließlich für rezeptfreie Produkte erlaubt, wie z.B. Aspirin, Ibuprofen oder andere freiverkäufliche Medikamente.
Ganz abgesehen von illegalen Fälschungen bekannter Produkte, wie z.B. Viagra, welche auch in anderen Ländern wie Deutschland oder Frankreich verboten sind, unterliegt Österreich einer strengeren Regelung, die außerdem auf im Ausland erhältliche (legale) rezeptpflichtige Präparate übergreift.
Einfuhr in die Schweiz.
Etwas anders sieht es im DACH-Staat Schweiz aus, er gehört nicht der Europäischen Union an. Wird Viagra, das rezeptpflichtig ist, aus dem Ausland persönlich mitgebracht, muss beachtet werden, dass der Umfang der importierten Medikamente einen Monatsbedarf nicht übersteigt.
Bei Sildenafil ist die Menge, laut Angaben von Swissmedic, auf 3000 mg, für Tadalafil (Cialis) auf 200 mg und für Vardenafil (Levitra) auf 600 mg beschränkt. Handelt es sich bei den bestellten Präparaten um legale Mittel, fallen keine Zollgebühren an, sofern der Warenwert unter 430,– Euro liegt.
Bei einem Betrag bis zu 700 Euro fällt der jeweils geltende Zollsatz (2.5 Prozent auf den Warenwert) an, dazu kommt noch die 19prozentige Einfuhrumsatzsteuer. Bei Bestellungen über den Versandhandel, kann es zudem zu Bearbeitungspauschalen für die Vorkasse-Leistung kommen (z.B. 20CHF bei UPS).
Gefahr von Potenzmittel-Fälschungen.
Potenzmittel sind Arzneimittel – die unerlaubte Einfuhr verstößt gegen das Arzneimittelgesetz und ist Produktpiraterie. Eingeführt werden sie zum großen Teil auf dem Postweg, in einigen Fällen per Schiffsverkehr. Der illegale Internet-Handel mit gefälschten Potenzmitteln blüht. Der deutschen Wirtschaft entsteht durch gefälschte Arznei- und Potenzmittel jährlich einen Schaden von etwa 5 Milliarden Euro, so lautet die Schätzung des Bundesministeriums für Forschung und Bildung.
Die Pharmaunternehmen selbst beziffern den geschätzten Schaden auf 19 Milliarden, Tendenz steigend. Ein Top-Umschlagplatz für die Präparate ist die Hansestadt Hamburg, vor allem aufgrund seiner Nähe zu Skandinavien, dem osteuropäischen und englischen Raum. Jedes zweite Medikament, welches im Internet bestellt wird, ist inzwischen gefälscht.
Waren es im Jahr 2007 noch 4 Millionen gefälschte Arzneimittel, stieg die Zahl in 2008 auf 8,9 Millionen und betrug im Jahr 2009 bereits 11,5 Millionen. Der höchste Anteil der illegalen Importe kommt aus Indien, etwa 45 Prozent der verbotenen Präparate finden ihren Ursprung dort. Viagra des US-Pharmakonzerns Pfizer enthält den Wirkstoff Sildenafil, die Produktion ist in den USA patentiert.
In Indien hingegen gilt dieser Schutz nicht, jeder kann das Präparat kopieren und unter einem anderen Namen vertreiben. Eine Studie des österreichischen Bundesfinanzministeriums ergab, dass durch die gefälschten Medikamente aus einer Investition in Höhe von 500 US-Dollar für 1 Kilogramm Viagra durch den Verkauf von Fälschungen 100.000 US-Dollar werden können.
Die Einfuhr solcher Pillen in die DACH-Staaten ist illegal. Zum einen ist die Zusammensetzung der Präparate oftmals falsch zusammengestellt, zum Anderen weisen sie falsche Dosierungen auf. Hinzu kommt, dass manche der Fälschungen Lacke und Kleber enthalten. Entsprechend besteht nicht nur die Gefahr einer verminderten Wirkleistung, sondern auch erheblichen gesundheitlichen Schäden.
Zollanforderungen von 121doc.
Die Online Klinik 121doc hat ihren Sitz in England sowie die zugehörigen Partner-Ärzte und Apotheken. Die Registrierung und Eintragung der Apotheker und Ärzte kann über die einschlägigen Register geprüft werden. Bei der Versendung der rezeptpflichtigen Arzneimittel, wie Viagra, halten wir uns an die entsprechenden EU- und Länder-Richtlinien der Zollstellen.
Ein besonderer Code auf der diskreten Verpackung ermöglicht zudem eine schnelle und sichere Abwicklung beim Zoll. Lediglich bei Sendungen in die Schweiz kommt es immer häufiger zur Zollüberprüfung, wodurch Patienten entsprechend mit einer Zollgebühr in Höhe von etwa 26CHF (Mehrwertsteuer, Zollwert und Bearbeitungsgebühr der Vorkassenleistung des Zustellers UPS) rechnen sollten.
Unser Patientenservice geht bereits bei Anforderung der Behandlung sicher, dass Zollbestimmungen, wie die maximale Bedarfsmenge, eingehalten werden und setzt sich bei Komplikationen direkt mit Ihnen in Verbindung.
Letzte Aktualisierung: 02.11.2015.
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