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Kiel, den 09.06.2016
Mieterbund Schleswig-Holstein fordert Zweckentfremdung von Wohnraum zu untersagen
Die Organisation begrüßt insoweit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin, wonach das Zweckentfremdungsverbot in der Hauptstadt verfassungsgemäß ist. Dadurch kann die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung untersagt werden. Dies könnte angesichts der Wohnungsknappheit in Schleswig-Holstein dafür sorgen, dass in den Bädergemeinden an Nord- und Ostsee und im Hamburger Raum bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt. Das Land Schleswig-Holstein und die Kommunen sind aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Verantwortlich: Geschäftsführerin Heidrun Clausen, Kiel
Kiel, den 09.06.2016
Mieterbund kritisiert Angriff auf Mietpreisbremse –
Offensichtliche Lobbyarbeit der FDP-Landtagsfraktion ohne soziale Verantwortung
Der Mieterbund Schleswig-Holstein kritisiert den Angriff auf die Mietpreisbremse durch die FDP-Landtagsfraktion. Es handelt sich dabei augenscheinlich um eine offensichtliche Lobbyarbeit, ohne den Blick für eine soziale Verantwortung.
Kiel, den 30.05.2016
Mietpreisbremse, Mietspiegel, Sozialwohnungen – Mieterbund Schleswig-Holstein zur aktuellen Diskussion
Anlässlich des Verbandstages von Haus und Grund Schleswig-Holstein am 27.05.2016 in Travemünde übte der Verbandsvorsitzende Blažek Kritik an der Mietpreisbremse. Sein Beispiel: Eine Wohnung, die sich für neun Euro je Quadratmeter vermieten ließe, werde im Zweifel an die besser Verdienenden vergeben, wenn ein Vermieter die Wahl hat zwischen einem Paar als Doppelverdiener und einer Familie, die sich allenfalls sechs Euro je Quadratmeter leisten könne. Unter den Beschränkungen der Mietpreisbremse werde die Wahl ebenfalls auf das solventere doppelverdienende Paar fallen – so Blažek – allerdings dann nur zu der gerade noch zulässigen niedrigeren Miete. Wie wahr! Ein Argument gegen die Mietpreisbremse ist dieses Beispiel allerdings nicht. Ganz im Gegenteil – die Bremse hat gewirkt. Die niedrigere Miete, die neu vereinbart wurde, treibt die ortsübliche Vergleichsmiete nicht in dem Maße in die Höhe, wie es die ungebremste höhere Miete getan hätte. Das wird sich im nächsten Mietspiegel niederschlagen.
Kiel, den 02.06.2016
Zur Fußball-Europameisterschaft 2016 stellt der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein die wichtigsten Spielregeln für Mieter und Nachbarn zusammen:
Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen dürfen in die Fenster der Wohnung gehängt werden. Sie stören niemanden. Soweit im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot verhängt ist, gilt dies allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen. Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Wenn allerdings eine Halterung montiert werden muss oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingegriffen wird, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Unabhängig hiervon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbstständig machen, nicht herunterfallen und so Passanten verletzten oder Autos beschädigen können. Dann darf aber die Nationalflagge auch aus dem Fenster wehen – in Normalgröße, so dass die Fenster der Nachbarwohnungen nicht automatisch mitbeflaggt werden.
Kiel, den 12.05.2016
Schönheitsreparaturen durch den Vermieter
Fehlt im Mietvertrag eine Schönheitsreparaturklausel oder ist die Regelung unwirksam, muss der Mieter nach Angaben des DMB Landesverbandes Schleswig-Holstein nicht renovieren. Im Gegenteil, der Vermieter ist dann dafür verantwortlich. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (65 S 440/09) muss er in diesen Fällen in regelmäßigen Abständen Schönheitsreparaturen in der Mieterwohnung durchführen, also streichen und tapezieren.